Straßburg/Bukarest (ADZ) – Rumänien ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag nach einer Klage der amtierenden EU-Chefanklägerin und früheren obersten Korruptionsjägerin des Landes, Laura Kövesi, verurteilt worden.
Kövesi hatte den EGMR Ende 2018 nach ihrer willkürlichen Absetzung als DNA-Chefin angerufen und in ihrer Klage darauf verwiesen, dass ihr im Zuge ihrer Abberufung weder ein faires Verfahren noch ein freier Zugang zur Justiz eingeräumt worden war; ihr sei damals jede Möglichkeit verwehrt worden, angehört zu werden oder ihren Fall vor Gericht zu bringen.
Die Straßburger Richter befanden nun einstimmig, dass Rumänien damit die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt hat – konkret hat der rumänische Staat gegen Artikel 6, Abs. 1, sowie 10 bzw. das Recht auf ein faires Verfahren, auf freien Zugang zur Justiz sowie auf freie Meinungsäußerung verstoßen. Schadensersatz muss Rumänien der 46-Jährigen trotzdem nicht zahlen: Kövesi stellte nach dem Urteilsspruch in einer ersten Reaktion klar, überhaupt keinen gefordert zu haben, um dem rumänischen Steuerzahler nicht zur Last zu fallen. Mit ihrer Klage habe sie lediglich verhindern wollen, dass das von Ex-Justizminister Tudorel Toader aus der Taufe gehobene kontroverse Abberufungsverfahren zur gängigen Praxis gegen weitere unliebsame leitende Staatsanwälte werde.
Kövesi war bekanntlich Juli 2018 von Staatschef Klaus Johannis als DNA-Chefin infolge eines hochumstrittenen Urteils des Verfassungsgerichts abgesetzt worden, nachdem die Regierung Dăncilă letzteres mit einer Organstreitklage angerufen hatte. Davor hatten sowohl der Justizrat (CSM) als auch das Staatsoberhaupt die von Ressortminister Toader angestoßene Abberufung Kövesis abgelehnt.