Bukarest (ADZ) - 30 Stunden nach Verabschiedung des ominösen Regierungserlasses betreffend die Justizgesetze ist dieser Dienstagnachmittag im Amtsblatt veröffentlicht worden. Wie befürchtet, wartete die Eilverordnung mit einer bösen Überraschung auf – er legt nämlich die Antikorruptionsbehörde DNA de facto lahm.
Konkret sieht die unter der Federführung von Justizminister Tudorel Toader erarbeitete und ab heute in Kraft tretende Eilverordnung vor, dass alle bei der DNA beschäftigten Staatsanwälte „mindestens zehn Dienstjahre aufzuweisen haben sowie ihren Posten aufgrund eines vom Hohen Magistraturrat (CSM) ausgerichteten Wettbewerbs besetzt haben müssen“. Mit anderen Worten haben somit sämtliche bei der DNA tätigen Korruptionsjäger ihren Hut zu nehmen, da sie aufgrund der bisher geltenden Regelungen bzw. vor dem CSM bestandener Jobinterviews und nicht aufgrund von Wettbewerben eingestellt wurden. Die neuen Kriterien gelten ausschließlich für die DNA, Generalstaatsanwaltschaft und Antimafiastaatsanwaltschaft DIICOT wurden davon ausgenommen, haben aber ihrerseits infolge der über Nacht geforderten „mindestens zehn Dienstjahre“ mit einem Personaleinbruch zu rechnen.
Generalstaatsanwaltschaft Augustin Lazăr sagte in einer ersten Reaktion, der „allem Anschein nach verfassungswidrige Eilerlass“ stelle die DNA vor „große Probleme“, man werde umgehend darüber im CSM beraten und wohl beim Ombudsmann für Bürgerrechte Verfassungsklage dagegen beantragen. Klartext sprachen indes Ex-Justizminister Cătălin Predoiu: „Die DNA gibt es ab sofort nicht mehr“, Toader habe ihr „den Riegel vorgeschoben“. Ihrerseits verwies die DNA in einer Presseerklärung auf die „rückwirkende und damit verfassungswidrige“ Eigenschaft des Erlasses.