Bukarest/Luxemburg (ADZ) – Dutzende Bürgerverbände und NGOs haben Staatspräsident Klaus Johannis am Wochenende ersucht, das vom Parlament frisch verabschiedete Gesetz über den Schutz von Whistleblowern, welches de facto just das Gegenteil verbrieft, nicht auszufertigen, sondern der Legislative zwecks Prüfung zurückzuschicken.
Fast zeitgleich teilte EU-Generalstaatsanwältin Laura Kövesi in einer Aussendung mit, das umstrittene Gesetz genauestens unter die Lupe nehmen und deswegen bei der EU-Kommission gegebenenfalls die Anwendung des Rechtsstaatsmechanismus gegen Rumänien beantragen zu wollen. Sollte es dazu kommen, würden unserem Land die zur Verfügung stehenden EU-Mittel wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit gekürzt. Rumänien habe die einschlägige EU-Richtlinie keineswegs in nationales Recht umgesetzt, sondern stattdessen völlig verunstaltet, wodurch Betrugs- und Korruptionsbekämpfung vor Ort erheblich erschwert würden, hieß es in Kövesis Presseaussendung.
Das Parlament hatte die Umsetzung der Hinweisgeberschutz-Richtlinie in nationales Recht zunächst immer wieder hinausgeschoben und schließlich auf den letzten Drücker, kurz vor Beginn der Parlamentsferien, das einschlägige Gesetz verabschiedet. Die unter Federführung der Vorsitzenden des Rechtssausschusses des Unterhauses, Laura Vicol – eine umstrittene PSD-Politikerin und Anwältin berüchtigter Krimineller – erarbeiteten Regelungen verwässern allerdings die EU-Richtlinie und machen Whistleblowing über Betrugs- oder Korruptionsfälle in staatlichen Institutionen und Einrichtungen mehr oder minder unmöglich. Zudem schützt das neue Gesetz Whistleblower keineswegs, sondern setzt sie de facto einem vervielfachtem Druck aus – offenkundig, um Hinweise künftig zu unterbinden.