Bukarest (ADZ) – Nachdem der Oberste Gerichtshof die Berufung der Top-Juristin Camelia Bogdan ablehnte, hat Präsident Klaus Johannis mit seinem Amtsenthebungsdekret vor Ostern nur eine Formalie vollzogen. Vorangegangen war ein vor fast genau 4 Jahren angelaufenes Disziplinarverfahren, bei dem die Richterabteilung am Justizrat CSM Bogdan eine Verletzung der Verfahrenszuteilung nach dem Zufallsprinzip ankreidete. Bogdan war auch 2017 aus dem Richteramt entfernt worden, konnte damals aber erfolgreich dagegen klagen. Die Gerichtsinspektion hatte ihr einen Interessenskonflikt vorgeworfen. Der Fall um einen Privatisierungsbetrug erregte großes Aufsehen – am Ende verurteilte Bogdan den Geschäftsmann Dan Voiculescu zu zehn Jahren Haft.
Bogdan, die in den USA wohnt, will jetzt auch beim EGMR klagen.