Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Beitrittsvertrag Rumäniens und Bulgariens zur Europäischen Union hatte für sieben Jahre Restriktionen vorgesehen, was den Kauf von Ackerboden und Waldgebiet durch natürliche und Rechtspersonen aus der Europäischen Union betrifft. Diese Periode ist am 1. Januar 2014 vorüber. Deshalb hat die Regierung Mittwoch einen Gesetzentwurf ans Parlament geschickt, der Bestimmungen über das Vorkaufsrecht enthält.
Von den Liberaldemokraten sind Beschuldigungen laut geworden, dass die Ausländer den ganzen Boden Rumäniens aufkaufen werden. Premier Victor Ponta betonte jedoch, dass es sich um Bürger der Europäischen Union handelt, für die der Bodenkauf freigegeben wird. Um die örtlichen Gemeinschaften zu schützen, hat die Regierung auch den Entwurf des Gesetzes des Vorkaufsrechts ausgearbeitet. Dieses Recht steht den Pächtern zu, den Nachbarn, um die Bildung von größeren Landwirtschaftsflächen zu begünstigen, und jungen Bauern bis zu 40 Jahren, wodurch die Verjüngung der Landbevölkerung gefördert werden soll.
Bisher mussten Ausländer, die in Rumänien Grund kaufen wollten, zuerst eine Firma als rumänische Rechtsperson gründen. Die Ackerbaufläche, die Ausländer in Rumänien besitzen, haben laut Angaben des Landwirtschaftsministeriums 2011 mehr als 700.000 Hektar betragen, das sind 8,5 Prozent der Ackerbaufläche.