Brüssel (ADZ) – Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren im Bereich Straßensicherheitsinfrastruktur gegen Frankreich und Rumänien in Gang gesetzt. An beide Länder ergingen sogenannte Mahnschreiben, die den formellen Beginn des Verfahrens signalisieren – darin fordert Brüssel sie auf, die nationale Gesetzgebung vollständig an das relevante EU-Recht anzupassen, wie aus einer Mitteilung der EU-Kommission hervorgeht. Die 2019 novellierte einschlägige Richtlinie schreibt vor, dass die Sicherheit von besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern wie Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer in allen Phasen der Sicherheitsverfahren berücksichtigt werden muss: von der ersten Bewertung neuer Straßenbauprojekte bis hin zu regelmäßigen Prüfungen bestehender Infrastrukturen. Auch werden klare und gut erkennbare Straßenmarkierungen und Verkehrsschilder verlangt – sowohl für menschliche Fahrer als auch für automatische Assistenzsysteme. Rumänien hat nun zwei Monate Zeit, auf die festgestellten Mängel zu reagieren und sie zu beheben.