EU-Kommission nimmt neues Bärengesetz auf den Prüfstand

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Brüssel/Bukarest (ADZ) - Trotz heftigen Widerstands von Naturschützern hat Präsident Klaus Johannis am Dienstag die Jagdgesetznovelle ausgefertigt, die die Erschießung von über 500 Bären in den Jahren 2024 und 2025 zulässt. Die neuen Vorschriften waren eiligst erlassen worden, nachdem vor mehreren Wochen eine junge Frau im Gebirge von einem Bären getötet wurde. 

Laut Gesetz wird nun eine präventive Abschussquote von 426 Braunbären eingeführt – diese Tiere können ohne konkreten Anlass gejagt werden, egal ob sie sich aggressiv verhalten oder nicht. Zudem wird eine sogenannte Quote von 55 Notabschüssen vorgesehen. Das ist die Zahl der Tiere, die dann getötet werden dürfen, wenn sie eine Bedrohung für Menschenleben oder Vermögen darstellen.  

Die Behörden und die parlamentarische Mehrheit sind der Auffassung, dass die Zahl der Bären in den letzten Jahren stark zugenommen hat und es deshalb öfter vorkommt, dass Menschen und wilde Tiere aneinandergeraten. Allerdings bestehen auch in der Fachwelt Zweifel an der Richtigkeit der Zählungsmethoden. Umweltschützer befürchten, dass der jüngste Vorfall der Jägerlobby als Vorwand dient, die Bärenjagd flächendeckend wieder einzuführen, nachdem 2016 ein Quasi-Abschussverbot verhängt wurde. Sie haben die Europäische Kommission angerufen, die sich nach Berichten des Investigativmediums Snoop nun mit den Vorschriften befasst, bis zur vollständigen Prüfung allerdings keine Beurteilung abgeben will. Laut Habitat-Richtlinie stehen Braunbären unter Artenschutz.