Brüssel/Bukarest (ADZ) - Der für Rechtsstaatlichkeit zuständige Erste Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, hat die rumänischen Behörden in einem auf dem 10. Mai datierten Schreiben ein letztes Mal in puncto umstrittener Strafrechtsnovelle der PSD-ALDE-Koalition verwarnt: Sollten die jüngst vom Parlament verabschiedeten Änderungen des Strafrechts und der Strafprozessordnung „in Kraft treten oder weitere Schritte in die falsche Richtung getan“ werden, werde die EU-Kommission umgehend ein EU-Rechtsstaatsverfahren gegen Rumänien einleiten, das den bisherigen Kooperations- und Kontrollmechanismus (CVM) ersetzen würde, heißt es in Timmermans' Brief an Staatspräsident Klaus Johannis, Regierungschefin Viorica Dăncilă (PSD) sowie die beiden Kammerpräsidenten Călin Popescu Tăriceanu (ALDE) und Liviu Dragnea (PSD).
Der 2014 eingeführte Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips gilt als letzte Stufe vor der Einleitung eines Strafverfahrens nach Artikel 7 der Europäischen Verträge gegen einen Mitgliedstaat, an dessen Ende bekanntlich der Entzug der Stimmrechte auf EU-Ebene stehen kann.
In seinem Brief verweist der Kommissionsvize auf die zahllosen Verwarnungen Brüssels in puncto Strafrechtsverwässerung und Untergrabung der Korruptionsbekämpfung sowie auf die rumänischerseits geflissentlich ignorierten Empfehlungen der EU- und der Venedig-Kommission. Die vom rumänischen Parlament Ende April verabschiedete Strafrechtsnovelle würde de facto „Straffreiheit für eine Reihe von Straftatbeständen, einschließlich Korruptionsdelikte, schaffen“, schrieb Timmermans. Man sei überdies hochbesorgt wegen des „beständigen, auf das Oberste Gericht und die Antikorruptionsbehörde DNA ausgeübten Drucks“, stellte der Kommissionsvize klar.