Bukarest (ADZ) - Die Europarats-Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) hat am Mittwoch ihren Bericht zur Justizreform in Rumänien veröffentlicht und sich „zutiefst besorgt“ über die verabschiedeten Änderungen der drei wesentlichen Justizgesetze gezeigt.
Der Bericht rügt vor allem die legislative Inkonsequenz, die übermäßige Eile bei der Änderung und Verabschiedung der drei Gesetze, die sich daraus ergebende stellenweise rechtliche Inkohärenz sowie das Fehlen jeglicher Studien betreffend die Auswirkungen auf das Justizsystem. Scharf kritisierte das europäische Antikorruptionsorgan auch die politische Unterordnung der Staatsanwälte sowie die neue Sonderstaatsanwaltschaft, die ausschließlich gegen Magistraten ermitteln soll, und forderte in beiden Punkten neuerliche Gesetzesänderungen: Die Unabhängigkeit der Staatsanwälte habe gesetzlich gesichert zu werden, zudem hätten die rumänischen Gesetzgeber „kein einziges einleuchtendes Argument“ für die Einführung einer Sonderermittlungsbehörde gegen Magistraten geliefert.
Deutlich verwarnte GRECO die rumänischen Behörden auch hinsichtlich der eben in Angriff genommenen Strafrechtsnovelle: Das Argument, dabei die EU-Richtlinie betreffend die Stärkung gewisser Aspekte der Unschuldsvermutung in nationales Recht umsetzen zu wollen, gelte nicht, da die angestrebten Strafrechtsänderungen „weit über den Sinn der Richtlinie hinausgehen“.
Die Regierung Dăncil˛ und insbesondere Justizminister Tudorel Toader schwiegen sich am Mittwoch zur GRECO-Kritik aus. Einzig der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Unterhauses, Eugen Nicolicea (PSD), äußerte schließlich, dass „entweder wir die Reform nicht gut genug erklärt oder sie (GRECO – Anm. d. Red.) eben nichts kapiert haben“.