Bukarest (ADZ) – Der Oberste Gerichtshof hat am Mittwoch die Vollstreckung der sechsjährigen Freiheitsstrafe gegen Lucian Duță, den früheren Vorsitzenden der Landeskrankenkasse CNAS, im Zuge eines außerordentlichen Verfahrens ausgesetzt. Duță ist unverzüglich aus dem Gefängnis entlassen worden, bis das Gericht auch in der Sache über seinen Kassationsantrag entscheidet.
Duță war im Juli 2022 nach einem langen Verfahren rechtskräftig verurteilt worden. Die Bukarester Berufungsinstanz sah es damals als erwiesen an, dass er zwischen 2010 und 2012 rund 6,3 Millionen Euro Bestechungsgeld erhalten hatte – im Gegenzug für die Vergabe staatlich finanzierter Aufträge zur Digitalisierung in der Gesundheitsverwaltung und die Akzeptierung von günstigeren Konditionen für die Dienstleister. Betroffen sei auch das Projekt zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gewesen. Die Antikorruptionsbehörde DNA hatte aufgedeckt, dass 5,5 Millionen Euro über Bankkonten überwiesen und 800.000 Euro bar übergeben wurden, teils über eine Off-shore-Firma mit Konten in der Schweiz.
Duțăs Antrag auf ein Kassationsverfahren wurde nun grundsätzlich zugelassen. Die beiden Richterinnen, die ihn 2022 verurteilten, waren später wegen Verfahrensfehlern vom Richterrat (CSM) ausgeschlossen worden. Sie hatten in ihrer Urteilsbegründung auf Versuche zweier Staatsanwälte hingewiesen, Duță zu entlasten. Der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidung des CSM allerdings später wieder auf.