Bukarest (ADZ) – Der scheidende Premierminister und frisch gebackene Senatspräsident Florin Cîțu (PNL) muss um sein neues Amt – immerhin das zweithöchste im Staat - bangen: Die oppositionelle USR hat am Mittwoch nämlich die am Vortag im Oberhaus erfolgte Abberufung der bisherigen Senatspräsidentin Anca Dragu (USR) durch die neue Mehrheit beim Verfassungsgericht (VG) angefochten.
Aus Sicht des langjährigen früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Augustin Zegrean hat die Verfassungsbeschwerde der Reformpartei gute Aussichten, von den Verfassungshütern für zulässig befunden zu werden: Was die neue Mehrheit sich am Dienstag im Oberhaus geleistet habe, stehe in keinerlei Einklang „mit der Verfassung, den bisherigen Entscheidungen des VG, ja nicht einmal mit den eigenen Regularien“. Artikel 64 der Verfassung verbriefe glasklar, dass die Amtszeit der Präsidenten des Unter- und Oberhauses mit der jeweiligen Legislaturperiode ende – sie seien mit anderen Worten grundsätzlich nicht absetzbar, lediglich die restlichen Mitglieder der Leitungsgremien von Abgeordnetenkammer und Senat würden „zu Beginn einer jeden Parlamentstagung neu gewählt“, sagte Zegrean. Auch habe das Verfassungsgericht 2005 in einem Urteil klargestellt, dass ein Senatspräsident selbst bei veränderter Parlamentsarithmetik von der neuen Mehrheit nicht einfach abgewählt werden könne – dies sei nur möglich, wenn seine Abberufung von jener Fraktion beantragt werde, die ihn auch zur Wahl aufgestellt habe. In Dragus Fall habe jedoch nicht die USR-Fraktion ihre Abberufung angestoßen, sondern die neue Mehrheit, die damit de facto die aus der Allgemeinwahl vom letzten Dezember hervorgegangene Parlamentsarithmetik mit den Füßen getreten habe, erläuterte Zegrean.