Luxemburg/Bukarest (ADZ) - Die umstrittene Justizreform der PSD wird Rumänien beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) höchstwahrscheinlich eine weitere Niederlage bescheren. Der für die Causa zuständige EuGH-Generalanwalt Michal Bobek befand am Mittwoch nämlich in seinen Schlussanträgen sowohl die Einrichtung der rumänischen Sonderermittlungsbehörde für Justizstrafsachen (SIIJ) als auch die per Eilverordnung der Regierung Dăncilă erfolgte kommissarische Ernennung des Chefs der Justizinspektion für unvereinbar mit dem geltenden EU-Recht. Rumäniens Justizreformen würden teilweise gegen EU-Recht verstoßen, so das Fazit des Generalanwalts.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg war wegen der Justizreform der PSD bekanntlich von mehreren rumänischen Gerichten angerufen worden, die wissen wollten, inwiefern besonders umstrittene Teile der Novelle mit dem EU-Recht vereinbar sind. Das Urteil in den Rechtssachen C-83/19, C-129/19, C-195/19, C-291/19, C-355/19, C-397/19 dürften die obersten EU-Richter in wenigen Wochen fällen.
Der für die Causa zuständige Generalanwalt Bobek wertete zudem, dass der im Bereich der rumänischen Justiz bestehende „Kooperations- und Kontrollmechanismus“ (CVM) der EU-Kommission für Rumänien rechtlich verbindlich ist. Dafür seien die Berichte der EU-Kommission zwar rechtlich unverbindlich, hätten von Rumänien allerdings „gebührend berücksichtigt“ zu werden.
Staatschef Klaus Johannis, den die Medien auf seiner Pressekonferenz von Mittwoch auf das Fazit des zuständigen Generalanwalts ansprachen, äußerte daraufhin seine Hoffnung, dass „das Justizministerium gleich nach den Wahlen Nachbesserungen“ an den Justizgesetzen der PSD vornehmen und auch die Korruptionsbekämpfung wieder vorantreiben wird.