Bukarest (ADZ) - Die sogenannte Oprea-Affäre könnte auch Generalstaatsanwalt Tiberiu Niţu zum Verhängnis werden: Zwar gelten die DNA-Vorwürfe vorläufig bloß Oprea, doch bezichtigen die Korruptionsfahnder diesen der „Vorteilsgabe“ gegenüber Niţu, dem der Ex-Innenminister „illegal“ ständige Polizeieskorten zur Verfügung stellte. Der Generalstaatsanwalt selbst war am Montag zu keiner Stellungnahme bereit, veranstaltete jedoch ein Pingpong-Spiel mit dem DNA-Antrag auf Einleitung eines Strafverfahrens gegen Oprea: Formell muss die DNA ihre Anträge nämlich an den Generalstaatsanwalt richten, letzterer ihnen stattgeben und sie dann an die zuständige Institution – in diesem Fall der Senat – weiterleiten.
Niţu teilte jedoch mit, diesem Antrag „wegen Befangenheit“ nicht stattgeben zu können und ihn daher an seinen ersten Stellvertreter, Bogdan Licu, weiterzuleiten. Da der Doktorvater von Licus plagiatsverdächtiger Dissertation jedoch just Oprea ist, lehnte auch dieser die Unterzeichnung des Antrags ab, dem schließlich der zweite Stellvertreter, Codruţ Olaru, stattgab. Die EU-Abgeordnete und frühere Justizministerin Monica Macovei forderte Niţu zum umgehenden Rücktritt auf – er sei „zwingend“, da der Generalstaatsanwalt in einem Korruptionsverfahren als Nutznießer eines unrechtmäßigen Vorteils angeführt werde. Sofern Niţu den Rücktritt verweigere, müsse die Justizministerin dessen Abberufung einleiten.