Bukarest (ADZ) - Ein Gesetzesentwurf des Entwicklungsministeriums zur Änderung des Verwaltungsrechts sorgt diese Tage für Wirbel. Die Vorlage sieht nämlich u. a. die Änderung des Gesetzes 90/2001 vor, das Vorbestraften den Zugang zu Regierungsämtern verwehrt und damit auch die Ambitionen von PSD-Chef Liviu Dragnea auf das Amt des Regierungschefs bisher zunichte gemacht hat. Nun aber sollen rehabilitierte Vorbestrafte künftig Regierungsämter ausüben dürfen – wobei die Rehabilitierung laut rumänischem Strafrecht entweder von Rechts wegen bzw. nach Ablauf der Bewährungsfrist oder per Gerichtsurteil erfolgen kann. Liviu Dragnea war bekanntlich April 2016 wegen Wahlbetrugs zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, die Gerichtsinstanz setzte seine Haftstrafe anschließend zur Bewährung aus. Nach Angaben seines Verteidigers würde Dragnea ab 2023 rehabilitiert sein, da bis dahin die von der Instanz festgelegte Bewährungsfrist läuft.
Entwicklungsministerin Sevil Shhaideh wies derweil auf die Notwendigkeit eines novellierten Verwaltungsrechts hin und beeilte sich hervorzuheben, dass die Vorlage noch aus der Feder der Vorgänger-Regierung stamme. Ex-Premier Dacian Cioloş stellte daraufhin klar, dass die Initiative von seinem damaligen Vizepremier, Vasile Dâncu (PSD), erarbeitet wurde, sein Kabinett sie indes nie gebilligt, sondern verworfen habe. Ein Vergleich zwischen der alten und neuen Vorlage ergibt zahlreiche Unterschiede – so etwa im Bereich der Amtsunvereinbarkeiten, die in der neuen Version fehlen.
Angesichts des Aufruhrs betreffend die geplanten Änderungen meldete sich am Abend auch Justizminister Tudorel Toader zu Wort: Mit oder ohne sie blieben die rechtlichen Konsequenzen die gleichen – von Rechts wegen würden Rehabilitierungen und Verjährungen mit wenigen Ausnahmen (etwa Verbrechen gegen die Menschlichkeit) zu einem gewissen Zeitpunkt eben eintreten, so Toader.