Bukarest (ADZ) - Die von Regierungschefin Viorica Dăncilă Montagmorgen angekündigte Eilverordnung betreffend die Justizgesetze sorgt für erhebliche Verwirrung, da bisher niemand weiß, was genau der betreffende Erlass vorsieht. Dieser war bis Dienstagmittag nämlich weder im Amtsblatt noch auf der Webseite des Justizressort veröffentlicht worden, sein Inhalt bleibt daher abgesehen von den spärlichen Angaben des Justizministers vom Vortag weitgehend geheim.
Der Chef der oppositionellen Liberalen, Ludovic Orban, verriss das „hinterhältige Vorgehen“ der Exekutive und vor allem des Justizministers: Mit seiner Behauptung, die Verordnung zwecks angeblicher Umsetzung der Empfehlungen der Venedig-Kommission erlassen zu haben, habe Tudorel Toader „In- und Ausland eine dreiste Lüge aufgetischt“, da er letztlich „gerade einmal zwei Empfehlungen“ umgesetzt habe, so Orban.
Die Generalstaatsanwaltschaft verlautete ihrerseits, dass die eben verfügte neuerliche Anhebung der Zahl der Mindestdienstjahre für die bei der DNA, DIICOT und der Generalstaatsanwaltschaft beschäftigten Ermittler den drei Behörden einen „massiven Personaleinbruch“ beschere. Rechtsexperten verwiesen ihrerseits darauf, dass vor allem die jüngeren und meist selbstständigeren Staatsanwälte der DNA, DIICOT und Generalstaatsanwaltschaft nun ihren Hut nehmen müssen, da die Zahl der nötigen Mindestdienstjahre über Nacht auf zehn angehoben wurde. Mindestens 40 Staatsanwälte der drei Behörden, einschließlich Militärstaatsanwälte, könnten ihre Posten räumen müssen, gefährdet würden dadurch etliche Mammut-Verfahren wie etwa die Revolutions-Akte, die „Colectiv-Akte“ und das Verfahren betreffend die Polizeigewalt vom 10. August, teilte Generalstaatsanwalt Augustin Lazăr mit.