Bukarest (ADZ) - Justizminister Tudorel Toader hat am Mittwoch die Gerichtsinspektion eingeschaltet, um Generalstaatsanwalt Augustin Lazăr unter die Lupe nehmen zu lassen: Sie möge dessen „Verhalten prüfen“, da dieser sich geweigert habe, dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss für die Präsidentschaftswahl 2009 die geforderten Ermittlungsakten zur Verfügung zu stellen. Toader beugt sich damit dem Druck des U-Ausschusses, der ihn jüngst zu einem derartigen Schritt aufgefordert hatte. Auslöser des neuen Konflikts zwischen Judikative einerseits und Politikern andererseits sind die Kolportagen des strafverfolgten „Evenimentul Zilei“-Herausgebers Dan Andronic, demzufolge Traian Băsescus Wahlsieg 2009 eine Folge diverser Manipulationen der Geheimdienste und auch der DNA gewesen sein könnte. Andronic selbst distanzierte sich wenig später von seiner Verschwörungstheorie, das Parlament berief nichtsdestotrotz einen U-Ausschuss dafür ein. Die Generalstaatsanwaltschaft nahm in der Causa ihrerseits Vorermittlungen auf, stellte sie mangels stichhaltiger Indizien jedoch wieder ein.
Laut rumänischem Recht sind die in Ermittlungsakten enthaltenen Informationen bis zu einer Anklageerhebung strikt vertraulich, einschließlich im Fall eingestellter Ermittlungen. Darauf beruft sich auch der Generalstaatsanwalt, der am Mittwoch abermals hervorhob, dass es keine „rechtliche Grundlage gibt“, die seiner Behörde „die Herausgabe fotokopierter Ermittlungsunterlagen an einen Ausschuss oder jede andere nicht-juristische Behörde“ ermöglichen würde. Lazăr verwies zudem darauf, dass hiermit ein schwerwiegender Präzedenzfall geschaffen werde bzw. das Parlament künftig womöglich auch Unterlagen laufender Ermittlungen anfordern könnte.