Bukarest (ADZ) - Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht, die Venedig-Kommission, hat am Montag ihr Gutachten zur Justizreform der PSD und ALDE veröffentlicht, nachdem sie am Freitag eine Stellungnahme hierzu abgegeben hatte.
Die Rechtsexperten des Europarates empfehlen Rumänien u. a. die Rücknahme der gesamten Strafrechtsnovelle, eine Abkehr von der geplanten Frühpensionierung der Richter und Staatsanwälte sowie die Abschaffung der neuen Sonderermittlungsbehörde gegen Magistraten. Die Unabhängigkeit der rumänischen Justiz werde durch „zahlreiche Aspekte“ untergraben, während so manche Änderungen des Strafgesetzbuches Straftatbestände de facto entkriminalisieren, so das Fazit der Venedig-Kommission.
Die EU-Kommission verlautete anschließend, von den rumänischen Behörden die umgehende Umsetzung sämtlicher Empfehlungen der Venedig-Kommission zu erwarten und kündigte für Mitte November ihren CVM-Bericht zum Stand der Justiz und Korruptionsbekämpfung hierzulande an.
Der Chef des für die umstrittene Justizreform zuständigen Sonderausschusses des Parlaments, Florin Iordache (PSD), sagte den Medien indes, man werde „selbstverständlich“ nicht alle Empfehlungen der Venedig-Kommission umsetzen – „nie und nimmer“ werde man von der seit gestern operativen Sonderermittlungsbehörde gegen Magistraten absehen. Iordache erklärte sich vom Gutachten der Expertengruppe „enttäuscht“, für die Koalition sei letztlich jedoch der Befund des Verfassungsgerichts ausschlaggebend.
Angesichts des verheerenden Gutachtens der Venedig-Kommission lud Staatschef Klaus Johannis für Mittwoch alle Fraktionen zu Beratungen ein. Ob PSD und ALDE der Einladung des Staatsoberhauptes diesmal stattzugeben gedenken, blieb vorerst unklar.