Kabinett Mihai Tudose billigt neue Impf-Gesetzesvorlage

Acht Schutzimpfungen gelten als verpflichtend

Bukarest (ADZ) - Die Regierung hat am Mittwoch auf ihrer wöchentlichen Sitzung den Entwurf des neuen Impfgesetzes gebilligt, der nunmehr an das Parlament weitergereicht wird. Bei dieser Gelegenheit machte Gesundheitsminister Florian Bodog auch erstmals offizielle Angaben zur Impfverweigerungsquote, die dem Minister zufolge gegenwärtig bei beachtlichen 12 Prozent liegt. Der Gesetzentwurf legt acht verpflichtende Schutzimpfungen (gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Röteln, Mumps und Hepatitis B) fest, die Kindern noch vor Beginn ihres Gemeinschaftslebens in Kindergarten oder Schule verabreicht werden müssen.

Für Impfgegner sieht die Gesetzesvorlage verpflichtende Impfberatungen vor: Eltern, die ihren Kindern danach trotzdem den Impfschutz verweigern, drohen Geldbußen von bis zu 10.000 Lei sowie Anzeigen beim Kinderschutz wegen Verstoß gegen die Kinderrechte. Abgestraft werden sollen künftig aber auch jene Ärzte und lokalen Gesundheitsämter, die ihren Verpflichtungen in puncto Impfberatungen und -schutz nicht nachkommen, so der Ressortminister. Impfgegner haben ihre Weigerung ausschließlich schriftlich abzugeben; sofern auch 18 Monate nach Einschulung eines ungeimpften Kindes trotz einschlägiger Beratungen weiter keine Impfbescheinigung seitens des zuständigen Hausarztes vorliegt, hat die Schule unverzüglich das lokale Gesundheitsamt davon in Kenntnis zu setzen, das seinerseits die Kinder- und Jugendschutzbehörde einzuschalten hat. Regierungschef Mihai Tudose stellte dabei klar, dass die in der Vorlage vorgesehenen Regelungen im Laufe der Zeit durchaus noch verschärft werden können. In seiner gegenwärtigen Form sei der Gesetzentwurf eher milde, er habe den Gesundheitsminister jedoch angewiesen, „gegebenenfalls zum Skalpell zu greifen“ bzw. schärfere Regelungen und Bußen in Betracht zu ziehen, sollte die Lage das erfordern.