Bukarest (ADZ) - Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EU-Parlaments hat am Montag einen Bericht zur Lage der Grundrechte in der EU im Jahr 2012 angenommen, der die „sofortige Einführung“ eines Schutzmechanismus zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Minderheiten, empfiehlt.
Der sogenannte „Kopenhagen-Mechanismus“ soll für alle Mitgliedstaaten gelten und sicherstellen, dass sie die Kopenhagener Kriterien auch nach ihrem EU-Beitritt einhalten. Länder, die gegen besagte Kriterien verstoßen, sollen künftig drastisch abgestraft werden – etwa durch das Einfrieren von Fördermitteln.
Laut LIBE-Resolution soll ein unabhängiger Expertenausschuss in Zukunft anhand von Grundrechtsindikatoren regelmäßig überprüfen, ob die Mitgliedstaaten die in Art. 2 des EU-Vertrages verankerten Kriterien einhalten, und bei Verstößen „verhältnismäßige“ Strafen empfehlen. Die Resolution regt auch Änderungen des EU-Vertrages an, etwa des Art. 7, um zwischen einem Risiko-Stadium und bereits erfolgten Verletzungen zu differenzieren.
Über die Einführung des Mechanismus, der durch einen Beschluss der EU-Kommission geschaffen werden könnte und den die Kommissionsspitzen schon 2013 ausdrücklich befürwortet hatten, wird das EU-Parlament in seiner Plenarsitzung vom 24. bis 27. Februar abstimmen.