Bukarest (ADZ) - Mitglieder der Regierung, hochrangige Beamte und politische Berater müssen sich laut Novelle in das sogenannte Einheitliche Register für Interessentransparenz – kurz RUTI – eintragen. Sie müssen künftig alle offiziellen Treffen mit Dritten mindestens zwei Tage vorab veröffentlichen und anschließend innerhalb von fünf Arbeitstagen zusätzliche Informationen dazu nachreichen. Ungeplante Treffen müssen spätestens zwei Tage nach dem Termin angegeben werden.
Den Amtsträgern wird die Annahme von Geschenken untersagt, sofern sie von natürlichen oder juristischen Personen stammen, die in Geschäftsbeziehungen zur Institution stehen oder solche anstreben – etwa im Rahmen von Ausschreibungen, Lizenzvergaben oder Genehmigungsverfahren. Als Geschenk gilt in weitem Sinne alles von Geld über Schmuck, Gutscheine und Reisen bis hin zu Einladungen oder Schulungen. Geschenke im Wert von bis zu 100 Euro (maximal 300 Euro pro Jahr von derselben Person), öffentlich zugängliche Vergünstigungen, Bankkredite zu marktüblichen Bedingungen, Reisekosten im Rahmen offizieller Einladungen sowie symbolische Gaben bei offiziellen Anlässen sind allerdings zulässig. Alles sonstige ist binnen 30 Tagen zurückzugeben.