Bukarest (ADZ) - Die Exekutive zieht wegen der Sonderrenten, die das Parlament gewählten Kommunalpolitikern gewähren will, ein zweites Mal vor das Verfassungsgericht. Das umstrittene Gesetz war von den Verfassungswächtern Anfang des Jahres für verfassungswidrig erklärt worden, daraufhin hatte es die Legislative nur unwesentlich geändert und Mitte Juni schließlich erneut verabschiedet.
Das Verfassungsgericht hatte u. a. beanstandet, dass der Gesetzestext keine Finanzierungsquelle für den vorgesehenen Geldsegen benennt, obwohl diese Angabe laut Verfassung verpflichtend ist. Des Weiteren hatten die Verfassungsrichter das Gesetz für diskriminierend befunden – es bevorteile eine bestimmte Gruppe von Kommunalpolitikern, und zwar jene der gewählten.
Premier Cioloş sagte am Montag in einem Hörfunkgespräch, dass das Parlament den ursprünglichen Gesetzestext nur geringfügig geändert habe; als Finanzierungsquelle seien inzwischen die Lokaletats angeführt worden, was allerdings viel zu vage sei. Auch hingen die Lokaletats weitgehend am Tropf des Staatshaushalts, in den die Sonderrenten ein 400-Millionen-Lei-Loch reißen würden. Aus Sicht der Regierung ist der ausdrücklich vorgesehene rückwirkende Charakter des Gesetzes nicht verfassungskonform, da das Grundgesetz das Gegenteil verankert, zudem sei das Beitragsprinzip völlig ignoriert worden.