Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat Mittwoch das Gesetz über die Mehrheitswahl, nach dem die Parlamentswahlen in diesem Herbst stattfinden sollten, als verfassungswidrig erklärt. Dabei betonte der Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Augustin Zegrean, dass das Gesetz als Ganzes nicht verfassungsgemäß sei. Das Gesetz ist hier als „reine Personenwahl“ bekannt, es besagt, dass der Senator oder Abgeordnete als gewählt gilt, der in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erzielt, und zwar in einem Wahlgang. Die Eintrittsschwelle von fünf Prozent ins Parlament war beseitigt worden. Ein Artikel, der hinzugefügt wurde, besagt, dass die Minderheiten in Verwaltungskreisen, wo sie mehr als sieben Prozent ausmachen, noch ein zusätzliches Mandat erhalten. Diese Bestimmung wäre insbesondere dem UDMR zugute gekommen. Den anderen nationalen Minderheiten wurde versichert, dass sie so wie bisher im Parlament vertreten sein werden. Das Gesetz wurde vom USL ausgearbeitet und wurde vom Parlament am 22. Mai angenommen.
Dazu äußerte jetzt Senatsvorsitzender Vasile Blaga (PDL), dass er von Anfang an gesagt habe, dass dieses Gesetz verfassungswidrig sei, es wäre nicht angegangen, die Anzahl der Parlamentsmitglieder zu erhöhen und zusätzliche Mandate zu erteilen. Eine Möglichkeit ist, dass nun ein neues Wahlgesetz ausgearbeitet wird oder dass die Wahlen nach dem Gesetz von 2008 stattfinden.