Bukarest (ADZ) - Der Senat hat am Montag tiefgreifende Änderungen des Bildungsrechts bzw. der Plagiatsgesetzgebung verabschiedet. Laut neuen Regelungen sind Mutteruniversitäten fortan die einzig Zuständigen bei Plagiatsvorwürfen, der jüngst neubesetzte und bisher äußerst aktive Nationale Rat für die Überprüfung akademischer Titel, Diplome und Zertifikate (CNATDCU) wird weitgehend ausgeklammert bzw. darf künftig nur noch als eine Art „Berufungsgremium“ agieren. Vor der Abstimmung hatte das Bildungsministerium die Senatoren eingehend gewarnt, dass sie riskieren, mit dieser „Legislativänderung (…) die Qualität des Hochschulunterrichts in Rumänien zu untergraben“.
Die umstrittenen Änderungen waren vom Parlament im Frühsommer schon einmal verabschiedet worden, Staatschef Klaus Johannis hatte das Gesetz allerdings der Legislative mit der Bitte um eingehende Prüfung zurückgeschickt. Diesen Antrag des Staatsoberhauptes schmetterte der Senat nun am Montag ab und beließ den Gesetzestext anschließend unverändert.
Der Präsident rügte das Vorgehen wenig später: Der Senat habe „unparteiische Prüfungen“ von Plagiatsvorwürfen fast unmöglich gemacht, dessen „Eile“ in der Angelegenheit sei geradezu „suspekt“. Doch bleibt dem Staatschef nun nichts anderes übrig, als das Gesetz entweder gegenzuzeichnen oder, im Fall verfassungsrechtlicher Bedenken, dagegen Beschwerde einzulegen.