OECD: Rumänien tritt Bestechungsübereinkommen bei

Generalsekretär Cormann: Wichtiger Schritt zur OECD-Mitgliedschaft

Symbolbild: Pixabay

Bukarest (ADZ) – Rumänien hat das Verfahren abgeschlossen und darf dem Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (kurz: OECD-Bestechungsübereinkommen) beitreten. Somit beweise das Land sein Engagement für Transparenz und Korruptionsbekämpfung, teilte die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit Sitz in Paris mit. Technisch betrachtet wird der Beitritt erst am 22. September besiegelt, da der zuständige rumänische Botschafter in Frankreich, Adrian Vierița, die Beitrittsurkunde Rumäniens zum Übereinkommen im OECD-Hauptquartier in Paris gerade hinterlegt hat und das Übereinkommen in 60 Tagen ab Hinterlegung rechtskräftig wird. 

Rumänien wird sich dann systematischen Peer-Reviews unterziehen müssen, um die Umsetzung des Übereinkommens und die praktische Wirksamkeit seiner Antikorruptionsgesetze und -einrichtungen zu bewerten. Das seit 1999 geltende OECD-Übereinkommen zielt auf die Kriminalisierung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr ab und enthält entsprechende Standards zu Themen wie Gerichtsbarkeit, Strafen und Rechtshilfe sowie zur Vermeidung von politischer oder sonstiger Einmischung in Ermittlungen und Strafverfolgung. 

OECD-Generalsekretär Mathias Cormann begrüßte Rumänien im Kreis der Vertragsparteien und lobte das Übereinkommen als einziges internationales Instrument zur Korruptionsbekämpfung, das sich auf die Angebotsseite der Bestechung konzentriert. Den Beitritt bewertete Cormann als Beweis für das Engagement Rumäniens im Kampf gegen Auslandsbestechung und wichtigen Schritt auf dem Weg zur OECD-Mitgliedschaft, der Rumänien an die Standards und bewährten Praktiken der OECD heranführt.