Bukarest (ADZ) – Der Oberste Gerichtshof hat die Klage des Ex-Präsidenten Rumäniens gegen das erstinstanzliche Urteil abgelehnt und somit bestätigt, dass er Informant der kommunistischen Geheimpolizei Securitate war. Im September 2019 hatte das Oberlandesgericht Bukarest dem Antrag der Behörde zur Erforschung der Securitate-Archive (CNSAS) stattgegeben und Traian Băsescu als Spitzel der Polit-Polizei bezeichnet. Demnach soll er während seiner Studienzeit und später auf See Kommilitonen und Kollegen ausgespitzelt und unter dem Decknamen Petrov seinem Führungsoffizier über ihre Einstellungen und Absichten berichtet haben. Băsescu hat die Vorwürfe stets abgestritten. Auch der CNSAS hatte ihm im Verlauf seiner politischen Karriere zunächst mehrmals bescheinigt, nicht für die Securitate gespitzelt zu haben. Nach Verkündung der OG-Entscheidung erklärte Băsescu, nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen zu wollen. Unklar sind die möglichen Rechtsfolgen der OG-Entscheidung. Nach einem Gesetz von 2021, das ehemaligen Informanten die Vorteile eines Staatschefs außer Dienst aberkennt, könnte Traian Băsescu unter anderem die unentgeltlich bereitgestellten Wohn- und Arbeitsräume sowie Fahrzeuge und eine monatliche Zahlung von 75% einer Präsidentenvergütung verlieren. Außerdem könnte nun der Verdacht auf Falschaussagen bestehen, da Băsescu wiederholt in eigenverantwortlichen Erklärungen versichert hatte, nicht für die Securitate gearbeitet zu haben. Das wiederum könnte auch Folgen für seine Mitgliedschaft im Europäischen Parlament haben, denn vor der Kandidatur ist eine solche Erklärung ebenfalls abzugeben.
Băsescus frühere Rechtsanwältin Eliza Ene-Corbeanu verneinte allerdings, dass diese Vorschriften zur Anwendung kommen.