Bukarest (ADZ) – Rumäniens Volksvertreter haben am Dienstag eine beträchtliche Ausweitung ihrer parlamentarischen Immunität verabschiedet. Die Mehrheit segnete eine Reihe von Änderungen der Parlamentssatzungen ab, die die Aufhebung der Immunität von Abgeordneten und Senatoren noch mehr erschweren. So müssen Strafverfolger künftig bei Anträgen auf Hausdurchsuchung oder Verhaftung von verdächtigten Volksvertretern detaillierte, „konkrete und solide“ Gründe anführen, wonach Rechtsausschüsse und Plenum über die Stattgebung oder Abweisung des Antrags entscheiden.
Auch bei Interessenskonflikten und Inkompatibilität können die Abgeordneten künftig unbesorgter sein – Anträge der mit der Kontrolle ihrer Vermögensverhältnisse beauftragten Nationalen Integritätsbehörde ANI sollen erst dann Folgen haben, wenn die ANI vor Gericht zieht und ein rechtskräftiges Urteil gegen den Verdächtigen erwirkt. Bislang waren die Volksvertreter diejenigen, die vor Gericht ziehen mussten, sofern sie ihr Mandat behalten wollten.
Auch Schwänzer können weiter durch Abwesenheit glänzen – theoretisch dürfen sie zwar mit einer Kürzung ihrer Diäten geahndet werden, praktisch darf der Fraktionschef jedoch jede Abwesenheit „begründen“.
Die Änderungen der Parlamentssatzungen wurden mit 309 Fürstimmen, 56 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen angenommen.