Bukarest (ADZ) - Das Unterhaus hat am Mittwoch als letzte Parlamentskammer die hoch umstrittenen Änderungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung verabschiedet. Die abermalige Verwässerung und teilweise Entkriminalisierung zahlreicher Straftatbestände sowie die drastisch verkürzten Verjährungsfristen wurden von der PSD-ALDE-Mehrheit, dem UDMR sowie einigen Abgeordneten der Minderheiten-Fraktion mitgetragen; die Opposition stimmte geschlossen dagegen.
Tags davor hatte der für Änderungen im Justizbereich zuständige Sonderausschuss unter Leitung von Ex-Justizminister Florin Iordache (PSD) im Eilverfahren alle Zusatzanträge der Opposition sowie deren Einwände, einschließlich angesichts des aktuellen Besuchs mehrerer Mitglieder der Venedig-Kommission, abgeschmettert. Die Venedig-Kommission sei „kein Messias“, ließ Iordache die Oppositionspolitiker wissen.
Die unter seiner Leitung durchgepeitschte „Strafrechtsnovelle Nr. 2“ verankert zum einen die vom Verfassungsgericht im letzten Jahr für verfassungskonform befundenen Änderungen des Strafrechts und der Strafprozessordnung. Zum anderen nahm der Ausschuss jedoch auch neue Strafrechtsänderungen vor, die die Verfassungshüter folglich nie zu Gesicht bekamen und die die Opposition nun umgehend beim Verfassungsgericht anfechten will.
Zu den umstrittensten, am Mittwoch verabschiedeten Strafrechtsänderungen gehören die Entkriminalisierung der fahrlässigen Amtspflichtvernachlässigung, die teilweise Entkriminalisierung der Bestechungsgabe, der Einflussnahme sowie des Amtsmissbrauchs bzw. just jenes Artikels des Strafgesetzbuches, aufgrund dessen PSD-Chef Liviu Dragnea letzten Juni verurteilt worden war, drastisch verkürzte Verjährungsfristen, ein gelockerter Kronzeugenschutz u. a.