Bukarest (ADZ) - Die Europäische Kommission zeigt sich wegen der weiter bestehenden Sonderermittlungsbehörde für Justizstraftaten (SIIJ) immer noch „tief besorgt“, so der am Dienstag von der EU-Kommission veröffentlichte zweite EU-weite Bericht über die Rechtsstaatlichkeit. Laut dem Dokument sind Bedenken zu Unabhängigkeit, Qualität und Effizienz der Justiz, die aus den Gesetzesänderungen der Jahre 2017-2019 erfolgen, weiterhin aktuell; die Gesetze werden zwar überarbeitet, sind aber derzeit noch in Kraft. Die EU-Kommission sieht auch wegen Personalmangel Probleme für den Justizbereich. Laut dem Bericht sind 10 Prozent der Richter- sowie 16 Prozent der Staatsanwaltsposten unbesetzt, eine Auswirkung der Frühpensionierung, die zwischen 2018 und März 2021 möglich war.
Weiter wird die Erarbeitung einer neuen Antikorruptionsstrategie für die Jahre 2021-2025 als prioritär erachtet. Der Bericht geht auch auf die Medienfreiheit ein, es gebe Probleme beim Zugang zu Informationen für Medienschaffende, die Besitzverhältnisse von Medienunternehmen seien nicht transparent genug und von Staatsinstitutionen in Auftrag gegebene Werbung könne als politisches Druckmittel verwendet werden. Besorgt ist die EU-Kommission auch wegen Stabilität und Vorhersehbarkeit der Gesetzgebung im Allgemeinen, außerdem würde der Entscheid vom 8. Juni 2021 des Verfassungsgerichts das Prinzip des Vorrangs von EU-Recht ernsthaft in Frage stellen.
Die SIIJ-Auflösung hat erneut zu Koalitionsspannungen geführt. Nach der Regierungssitzung am Dienstag erklärte der Fraktionschef in der Abgeordnetenkammer des Ungarnverbands, Csoma Botond, der Vorschlag des Justizministers Stelian Ion (USR-PLUS) würde die Unabhängigkeit der Richter nicht garantieren, der Minister sagte hingegen, der UDMR sei mit keiner einzigen Variante der SIIJ-Auflösung zufrieden.