Bukarest (ADZ) – Die Gretchenfrage, die die Gesellschaft seit einiger Zeit beschäftigt, ist weiterhin unbeantwortet. Das Verfassungsgericht kann sich offenbar nicht zu einer rechtlichen Bewertung der Klage des Obersten Gerichtshofs durchringen, der die spätere Verrentung von Richtern und Staatsanwälten und die Abstriche bei den Altersbezügen ablehnt. Eine neue Verhandlung scheiterte am Montag, nachdem die vier von der PSD ins Gremium geschickten Richter – Cristian Deliorga, Gheorghe Stan, Bogdan Licu und Mihai Busuioc – nicht erschienen und die Verfassungsinstanz so beschlussunfähig wurde.
Bereits am Sonntag hatten sich die vier in einer Verhandlungspause verabschiedet und die Sitzung musste vertagt werden. Das Gericht hatte die Vorlage der unter Sparzwängen stehenden Regierung zur Rentenreform bereits einmal abgewiesen und bemängelt, dass die Exekutive ein Gutachten des Justizrates (CSM) nicht abgewartet hatte. Diesmal holte die Regierung diese Stellungnahme fristgemäß ein. Das Verfassungsgericht hätte demnach die rechtlichen Gesichtspunkte prüfen müssen. Die vier Richter warten offenbar noch auf einen Ausblick aus dem Justizministerium zu den Auswirkungen der Reform auf das Justizwesen, so übereinstimmende Medienberichte.





