Bukarest (ADZ) – Per Eilerlass hat die Regierung Dăncilă am Dienstag die sogenannte „Justizreform“ der Koalition abgeändert und dabei der neuen Sonderermittlungsbehörde für Justizstraftaten präzedenzlose Vollmachten eingeräumt, die Rolle des Justizrates (CSM) weiter geschwächt und die Befugnisse des Generalstaatsanwalts bedenklich beschnitten.
Konkret verabschiedete die Exekutive zwei Eilerlasse. Der erste, bereits erwähnte und klammheimlich auf die Tagesordnung der Regierungssitzung gesetzte betrifft die drei wesentlichen Justizgesetze, der zweite das Auswahlverfahren des rumänischen Ermittlers für die Europäische Staatsanwaltschaft – ein Verfahren, in dem nun ausschließlich der Justizminister das Sagen haben wird.
Brisant sind jedoch vor allem die von Justizminister Tudorel Toader erarbeiteten abermaligen Änderungen der drei wesentlichen Justizgesetze, die die neue Sonderermittlungsbehörde zu einer Art „Staat im Staat“ werden lassen bzw. ihr gefährliche Vollmachten einräumen. So soll der Generalstaatsanwalt künftig keine Entscheidung der Dezernenten besagter Behörde mehr außer Kraft setzen dürfen – womit die Regierung offenkundig das Risiko beseitigen will, dass Augustin Lazăr womög-lich den Beschluss bezüglich der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen gegen Ex-DNA-Chefin Laura Kövesi widerruft. Weitere umstrittene Änderungen sehen vor, dass sich künftig auch Richter für die Leitung der drei großen Staatsanwaltschaften bewerben können, sofern sie in der Vergangenheit bereits als Staatsanwalt tätig waren. Zudem wird die Amtszeit interimistisch eingesetzter leitender Staatsanwälte auf 45 Tage begrenzt und die Rolle der Staatsanwälte-Abteilung des Justizrats bei der Ernennung von Chefermittlern komplett verwässert.