Bukarest (ADZ) – Eine international umstrittene Praxis könnte helfen, Investoren ins Land zu holen. Nicht-EU-Bürger, die mindestens 400.000 Euro in Rumänien anlegen, sollen eine Aufenthaltsgenehmigung für fünf Jahre erhalten. Die Maßnahme orientiert sich an der internationalen Erfahrung mit solchen Förderprogrammen. Die in Rumänien geplanten Investitionsformen umfassen den Kauf von Staatsanleihen mit mindestens fünf Jahren Laufzeit, den Erwerb von Immobilien ab 400.000 Euro, Investitionen in von der Finanzaufsicht zertifizierte Fonds sowie Aktienkäufe börsennotierter rumänischer Unternehmen. Nach fünf Jahren können Investoren im Gegenzug das Recht auf dauerhaften Aufenthalt und die Einbürgerung beantragen. Das Recht gilt auch für Familienmitglieder.
Laut dem liberalen Senator Lucian Rusu, der mit mehreren Fraktionskollegen den Gesetzentwurf vorbereitete, sollen die Investitionen auf transparente Weise erfolgen. Geheimdienste und die Behörde zur Geldwäschebekämpfung würden demnach die Herkunft des Geldes prüfen.
Ähnliche Programme haben auch mehrere EU-Staaten eingeführt. Portugal stoppte allerdings 2024 die Immobilienoption wegen Marktverzerrungen, auch Spanien schloss sein Programm 2024/25. Bulgarien bietet seit diesem Jahr Aufenthaltsrecht ab 500.000 Euro Investment in lokale Fonds.
Derartige Ansätze stoßen auch auf Kritik: Oft gelangen Investoren aus Hochrisikostaaten ins Land, was Nachrichtendienste und Justiz alarmiert.





