Bukarest (Mediafax/ADZ) - Ein weiteres Streitthema der letzten Wochen wurde aus der Welt geschafft: Das Verfassungsgericht hat Donnerstag entschieden, dass künftig nicht der Oberste Magistraturrat (CSM), sondern die Regierung den rumänischen Richter beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vorschlagen wird.
Anfang März hatte die Regierung eine Dringlichkeitsverordnung erlassen, derzufolge der rumänische Vertreter beim EGMR künftig von der Regierung vorgeschlagen wird und nicht wie bisher vom Obersten Magistraturrat. Dagegen hatte sich der CSM gewendet. Der nächste Schritt erfolgte, als der Premier den Ombudsmann aufforderte, sich ans Verfassungsgericht zu wenden, damit dieses die Sache klärt. Das Urteil lautet jetzt, dass eine Regierungskommission die drei Kandidaten auswählen wird, die ans Europaparlament als Vorschläge geschickt werden.
Premier Victor Ponta, der bei den Verhandlungen zugegen war, sagte nachher, dass überall in Europa diese Richter durch ein Regierungsverfahren vorgeschlagen werden, schließlich müsse die Regierung die verlorenen Prozesse bezahlen. Dieses Verfahren sei auch effizienter, denn der CSM habe zwei Monate gebraucht, um sich im Falle der rumänischen Staatsanwälte zu äußern. Die Vorschläge müssen bis Ende Juli beim Europaparlament in Brüssel eingereicht werden, da das Mandat des gegenwärtigen rumänischen Richters im Dezember 2013 zu Ende geht.