Luxemburg/Bukarest (ADZ) – Rumänien muss sich warm anziehen, sollten die Behörden in puncto Justizreform, Stärkung der Judikative, Korruptionsbekämpfung und Rechtsstaatlichkeit weiter herumeiern wollen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch die neue Regelung zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in der EU für rechtens erklärt und die einschlägigen Klagen Ungarns und Polens dagegen abgeschmettert. De facto machten die Richter in Luxemburg damit den Weg frei für die Anwendung der „Verordnung über die Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit“ bzw. des sogenannten Rechtsstaatsmechanismus, der die Kürzung von EU-Mitteln für renitente EU-Mitglieder vorsieht.
In Rumänien zogen es die Behörden zunächst vor, sich in puncto EuGH-Urteil auszuschweigen – Reaktionen der Regierung, des Justizministeriums oder Justizrates (CSM) bleiben aus. Lediglich einige wenige rumänische Europaabgeordnete, darunter Siegfried Mureșan (EVP/PNL) und Dacian Cioloș (RENEW/USR), begrüßten das EuGH-Urteil zum Mechanismus, der EU-Mittel an Rechtsstaatlichkeit koppelt: Dieser ziele darauf ab, den Bürgern zustehende EU-Mittel „vor korrupten Politikern und Oligarchen zu schützen“, die es auf die Aushöhlung des Rechtsstaats abgesehen hätten, teilte Mureșan in einer Presseerklärung mit.
Ex-USR-Chef Dacian Cioloș stellte seinerseits klar, dass die EU keine Regimes finanzieren könne und werde, „die Demokratie untergraben“. Ausdrücklich warnte Cioloș auch die rumänischen Behörden: Jene, die zurzeit „mit der Auflösung der Sonderermittlungsbehörde für Justizstrafsachen (SIIJ) „herumspielen“ würden, „gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch die dem Land zustehenden EU-Mittel“, schrieb Cioloș bei Facebook.