Senat billigt neue Regeln für private Rentenfonds

Nur Krebskranke dürfen alles auf einmal abheben

Symbolbild: pixabay.com

Bukarest (ADZ) – Der Senat hat am Montag mit 82 Stimmen bei 34 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen das Gesetz zur Verwaltung der privaten Rentenfonds aus der sogenannten 2. Säule der Rentenversicherungen verabschiedet. Wer in den Ruhestand geht, soll künftig nur 30 % seines in Privatfonds angesparten Kapitals auf einmal abheben dürfen, die restliche Summe wird über acht Jahre verteilt ausgezahlt. Eine wichtige Ausnahme betrifft Krebspatienten: Sie können auf Antrag den vollen Betrag in einer einzigen Tranche bekommen, um ihn für Behandlungen einzusetzen. Von den Verbrauchern waren die geplanten Regeln scharf kritisiert worden – nach ihrer Ansicht greife der Gesetzgeber in ihr Eigentumsrecht ein, da das dort angelegte Kapital ihnen gehöre und nicht wie beim Umlagesystem den heutigen Rentnern ausgezahlt werde. 

Mit der Reform will der Gesetzgeber verhindern, dass massenhafte Vollauszahlungen die Finanzlage der Fonds belasten. Hintergrund sind die ab 2030 erwarteten hohen Pensionierungswellen sowie Verpflichtungen Rumäniens gegenüber der OECD. Vorschläge, auch andere Patientengruppen von den Einschränkungen auszunehmen, fanden im Senat keine Mehrheit. Nun geht die Vorlage zur endgültigen Entscheidung an die Abgeordnetenkammer.