Bukarest (ADZ) - Ex-Außenminister Titus Corlăţean wird sich für das Wahlchaos von 2014 nicht vor Gericht verantworten müssen: Der Senat schmetterte am Dienstag den DNA-Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität des PSD-Senators und früheren Chefdiplomaten mit breiter Mehrheit (92 Gegen-, 26 Fürstimmen) ab. Dem Ex-Außenminister wirft die Antikorruptionsbehörde Amtsmissbrauch und Wahlbehinderung der Auslandsrumänen bei der Präsidentschaftswahl 2014 vor – er soll die „Wahllokale im Ausland diskretionär festgelegt“ haben, um seinem damaligen Partei- und Regierungschef sowie Spitzenkandidaten der PSD, Victor Ponta, „unrechtmäßige Vorteile“ zu verschaffen. Corlăţean habe die Warnungen etlicher Botschafter ignoriert, die wiederholt auf die viel zu geringe Zahl von Wahllokalen hingewiesen hatten, so die DNA. Doch genießt Corlăţean dank des Gesetzes über die Ministerverantwortlichkeit eine Art Super-Immunität – gegen Ex-Minister, die auch Abgeordnete sind, dürfen Staatsanwälte nämlich nur mit Zustimmung der jeweiligen Kammer ermitteln. Da der Senat den DNA-Antrag abgelehnt hat, muss sie ihre Ermittlungen nun unverzüglich einstellen. Staatschef Klaus Johannis rügte das Vorgehen des Senats scharf: Jede Behinderung der Justiz sei inakzeptabel, über Schuld oder Unschuld habe einzig ein Richter zu befinden, es könne darüber nicht „per Abstimmung entschieden“ werden.