Bukarest (ADZ) - Der Senat hat am Mittwoch als zweite und ausschlaggebende Parlamentskammer die umstrittenen Neuregelungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (Gesetz 304/2004) mit 80 Für- zu 28 Gegenstimmen verabschiedet. Das novellierte Gesetz geht nun zu Staatspräsident Klaus Johannis zwecks Ausfertigung; dieser deutete allerdings an, dagegen noch einige „Asse im Ärmel“ zu haben.
Die von der PSD-, ALDE- und UDMR-Mehrheit am Mittwoch verabschiedeten Änderungen sehen u. a. die Gründung einer Sondereinrichtung vor, die fortan exklusiv gegen Richter und Staatsanwälte mit Rechtsproblemen ermitteln soll. Weiters sollen übergeordnete Staatsanwälte Ermittlungen künftig einstellen können, sollten letztere als „unrechtmäßig oder unbegründet“ erachtet werden. Jungen Staatsanwälten wird der Zugang zur DNA und DIICOT erheblich erschwert, während Richter ihre Urteilsbegründung künftig binnen 30 Tagen zu veröffentlichen haben.
Tags davor hatte der Senat bereits das erste der insgesamt drei Justizgesetze (Befugnisse von Richtern und Staatsanwälten) abgeändert, während die Änderungen des dritten Gesetzes (betreffend den Hohen Magistraturrat) höchst-wahrscheinlich noch heute abgesegnet werden.
Staatschef Johannis verwies am Mittwoch angesichts des erstmals von der EU-Kommission gegen Polen beschlossenen Verfahrens nach Artikel 7 der EU-Verträge wegen Gefährdung der Grundwerte der Europäischen Union, dass Rumänien durchaus das gleiche Schicksal ereilen könnte. Wer meine, dass diese Justizreform ohne Konsequenzen bleibe, lebe „auf dem Mond“, so Johannis. Das Staatsoberhaupt deutete zudem an, das zu Jahresbeginn ins Gespräch gebrachte Referendum betreffend Justiz und Korruptionsbekämpfung hierzulande weiterhin in Betracht zu ziehen.