Bukarest (ADZ) – Rumäniens Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch die Entschließung der Senatsleitung in der Causa des PSD-Senators Dan Şova für verfassungswidrig befunden – sie sei „aufgrund von Regelungen verabschiedet worden, die gegen Art. 76 der Verfassung verstoßen“.
Die Verfassungswächter gaben damit einer Beschwerde der Liberalen statt, die aufgezeigt hatten, dass die bei der Abstimmung von Ende März anwesenden Senatoren dem DNA-Antrag auf Şovas Festnahme de facto mehrheitlich stattgegeben hatten, die Senatsleitung ihn jedoch irregulär, unter Verweis auf einen älteren Artikel der Kammersatzung, für abgewiesen erklärte.
Senatschef Călin Popescu Tăriceanu verlautete nach dem Urteil, dass das Oberhaus sich diesem „beugen“ werde, man jedoch „erst nach Erscheinen der Urteilsbegründung im Amtsblatt“ erste Schritte einleiten könne. PNL-Chefin Alina Gorghiu forderte Tăriceanus sofortigen Rücktritt – er habe gemeinsam mit der PSD die „Verfassung für eineinhalb Monate außer Kraft gesetzt“, um Şova vor der drohenden Festnahme zu retten.
Nach dem VG-Befund bleibt der Senatsleitung nun kaum noch Spielraum: Sie wird sich entweder zu einer Abstimmungswiederholung durchringen oder das Votum vom 25. März verfassungskonform auslegen und damit einräumen müssen, dass dem DNA-Antrag eigentlich stattgegeben wurde. Die erste Option dürfte daher für die Linksmehrheit attraktiver sein.