Bukarest (ADZ) – Justizminister Cătălin Predoiu (PNL) hat seinen Gesetzentwurf zur Auflösung der Sonderermittlungsbehörde für Justizstrafsachen (SIIJ) jüngst vorgestellt: Der Gesetzentwurf sieht zwar einerseits vor, dass die umstrittene SIIJ umgehend aufgelöst wird, stellt andererseits die Befugnisse der Antikorruptionsbehörde DNA und der restlichen Staatsanwaltschaften im Fall strafrechtlich verdächtiger Justizbeamten nicht wieder her, sondern will stattdessen eine Sondereinheit von Staatsanwälten ermitteln lassen. Mit anderen Worten ignoriert der Gesetzentwurf des Justizministers die ausdrücklichen Forderungen der EU- sowie der Venedig-Kommission nach einer Wiederherstellung der Befugnisse vor allem der DNA und orientiert sich stattdessen am Vorschlag des UDMR, der die SIIJ nur zum Schein auflösen bzw. de facto mit einer anderen Ermittlungsbehörde ersetzen wollte.
Predoiu beeilte sich zwar hervorzuheben, dass damit keine neue Behörde aus der Taufe gehoben würde, doch erinnern die laut Predoius Plänen insgesamt 42 vom Justizrat (CSM) auserkorenen Staatsanwälte, die künftig gegen Justizbeamte unter Korruptions- oder sonstigem Verdacht ermitteln sollen, verdächtig stark daran. Eine „andere Lösung“ in puncto SIIJ-Auflösung sei „zu diesem Zeitpunkt nicht möglich gewesen“, fügte der Justizminister hinzu.
Sein Amtsvorgänger Stelian Ion (USR) verriss Predoius Gesetzentwurf: Die Befugnisse der DNA würden damit „endgültig begraben“; es sei offenkundig, dass „Staatschef Johannis und die von ihm aus der Taufe gehobene Koalition schwache, uneigenständige Richter und Staatsanwälte wünschen“, die sich politischem Druck beugen würden, so Ion.
Ob EU- und Venedig-Kommission diese vorgetäuschte Reform gutheißen werden, bleibt abzuwarten.