Bukarest (ADZ) - Staatspräsident Klaus Johannis hat das Gesetz über eine Reform der Sonderrenten am Donnerstag ausgefertigt. Das Gesetz war Anfang der Woche vom Unterhaus als letzte Parlamentskammer mit breiter Mehrheit verabschiedet worden, es gehört zu den Meilensteinen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans (PNRR). Regierungschef Marcel Ciolacu (PSD) hatte diesbezüglich erst letzte Tage hervorgehoben, dass Rumänien Gefahr läuft, insgesamt 1,4 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds der EU einzubüßen, sollte das Gesetz nicht bis zum 1. November verabschiedet werden.
Jedoch ist die jüngste, nunmehr ausgefertige, Fassung der Sonderrenten-Reform eine hochumstrittene – nachdem die Vorversion im August am Widerstand der Verfassungshüter gescheitert war, verwässerte das Parlament die Reform dermaßen, dass insbesondere bezüglich der hochprivilegierten Justizbeamten bestenfalls von einer Reform im Zeitlupentempo gesprochen werden kann: So wird das Renteneintrittsalter für Richter und Staatsanwälte derart langsam angehoben, dass diese das für Otto Normalbürger geltende Regelalter erst in 40 Jahren bzw. im Jahr 2063 erreichen – bis dahin gelten weiter verfrühte Renteneintrittsalter. Das neue Gesetz sieht des Weiteren vor, dass Sonderrenten, in deren Genuss neben ehemaligen Richtern und Staatsanwälten auch Armeeangehörige, Polizisten, Diplomaten, Piloten u. a. privilegierte Berufskategorien kommen, mit 20 Prozent teilbesteuert werden – genauer gesagt jeder Teil des Altersbezugs, der aus dem Haushalt und nicht aus der Rentenkasse fließt.
Die oppositionelle Reformpartei USR hatte die jüngste Fassung der Sonderrenten-Reform als „bodenlos dreist“ verrissen – de facto handele es sich um eine Scheinreform, die keinerlei Privilegien abschaffe.