Strafgesetznovelle gegen Hassrede: Hintertürchen gegen Meinungsfreiheit?

Zivilgesellschaft befürchtet Missbrauch

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Bukarest (ADZ) – Eine zur Umsetzung von EU-Recht geplante Änderung am Strafgesetzbuch spaltet erneut die Politik. Nach entscheidender Abstimmung im Abgeordnetenhaus soll künftig die Aufstachelung zu Gewalt, Hass oder Diskriminierung gegen Gruppen neben anderen Kriterien auch aufgrund ihrer politischen Meinung und Zugehörigkeit mit Gefängnis bis zu 3 Jahren strafbar sein. Im Moment ist nur die Anstiftung zu Hass und Diskriminierung gegen eine Gruppe strafbar, wobei die Vorschrift keine weiteren Kriterien nennt. Allerdings gilt heute schon das Kriterium der politischen Meinung und Zugehörigkeit von Opfern als erschwerender Umstand für Straftaten generell.     

Die USR will die neue Rechtsnorm vor dem Verfassungsgericht anfechten. Der frühere USR-Justizminister Stelian Ion rügte sie als gefährlich, während der Politologe Cristian Pârvulescu von einem „Verbrechen gegen die Demokratie“ sprach – er hoffe, dass Präsident Johannis das Gesetz ans Parlament zurückschickt, sagte er Radio Free Europe. Mehrere Bürgerrechtsvereine befürchten, dass nun Journalisten unter Umständen für ihre politische Meinung bestraft werden könnten. 

Ein gewisses Risiko, das von der umstrittenen Rechtsvorschrift ausgeht, bescheinigte auch der frühere UDMR-Politiker Péter Eckstein-Kovács: Es handele sich um eine unnötige Begrenzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, sagte er dem Portal FANATIK. Ein erster Anlauf der Umsetzung des einschlägigen EU-Rahmenbeschlusses zur strafrechtlichen Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit war bereits letztes Jahr gescheitert, als Präsident Klaus Johannis erfolgreich gegen das Gesetz vor dem Verfassungsgericht klagte und sich das Parlament erneut damit befassen musste, da es zu vage war.