Bukarest (ADZ/Mediafax) - Die von der Sonderkommission zur Umsetzung der Justizreform eingebrachten Vorschläge zur Änderung des Strafrechts stoßen auf ein überwiegend kritisches Echo. Der Ausschuss unter dem Vorsitz des PSD-Politikers Florin Iordache beruft sich bei der Überarbeitung des Strafrechts auf die EU-Richtlinie 2016/343 zur Stärkung der Unschuldsvermutung von Beschuldigten. Diese soll Verdächtigen unter anderem ein faires Verfahren garantieren und wurde im März 2016 vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat verabschiedet.
Die von der Iordache-Kommission eingebrachten Reformen sehen unter anderem vor, dass Proben und Untersuchungen nur nach vorheriger Benachrichtigung des Beschuldigten entnommen werden und die Prozessbeteiligten während der Verfahrensvorbereitung keine öffentlichen Erklärungen abgeben dürfen. Zudem soll die Publikation von Bildern der Beschuldigten in Handschellen untersagt werden. Kritik regt sich unter anderem am geplanten Verzicht auf die Verhängung von Untersuchungshaft bei vermuteten Korruptionsdelikten.
Laut Generalstaatsanwaltschaft seien die Reformpläne nicht im Sinne der EU-Richtlinie und würden sich negativ auf Verfahren auswirken. Grundlegende Prinzipien, etwa die der Wahrheitsfindung und der Ausgewogenheit von Strafprozessen würden ausgehebelt. Die Antikorruptionsbehörde DNA rechnet mit „verheerenden“ Auswirkungen auf Strafermittlungen, da unerlässliche Rechtsinstrumente für die Ermittlung von Straftaten beseitigt würden.
Iordache verteidigte die geplanten Änderungen; diese stünden im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Richtlinie. Auch die Oppositionsmitglieder in seiner Kommission könnten noch Änderungen beantragen.