Kiew/Bukarest (ADZ) – Laut rumänischem Umweltministerium darf die Ukraine die Arbeiten am Bystroje-Kanal fortsetzen, insofern es die Umweltvorlagen einhält. Im Rahmen der Genfer Konferenz der sogenannten Espoo-Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen wurde der 20 Jahre alte Streit über den Tiefseekanal Donau-Schwarzes Meer beigelegt, teilte der ukrainische Umweltminister, Ruslan Strilets, mit. Kern des Problems waren die Verpflichtungen der Ukraine im Rahmen der Espoo-Konvention beim Bau des Donau-Schwarzmeer-Kanals durch die Flussmündungen von Chilia und Starostambul (Bystroje) im Donaudelta. Als die Ukraine 2004 den Kanal testete, legten die EU-Kommission und Rumänien Widerspruch ein und beriefen sich dabei auf den Schutzstatus des Donaudeltas und das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Rahmen des Espoo-Übereinkommens wurde dann eine Untersuchungskommission eingesetzt, die ein Gutachten über die möglichen grenzüberschreitenden Auswirkungen bei der Realisierung und Nutzung des Donau-Schwarzmeer-Kanals erstellte – nun sei die Ukraine ihren Verpflichtungen nachgekommen, so der Minister.