Bukarest (ADZ) - Die Politik lenkt gegenüber Brüssel ein: Um die zweite Teilzahlung im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans (PNRR) von über drei Milliarden Euro nicht zu verlieren, hat der Senat das Hinweisgebergesetz im Eilverfahren abgeändert. Nun muss genauso schnell noch das Unterhaus zustimmen. Angestoßen wurde die Novelle unmittelbar von der Chefetage der großen Koalitionsparteien PNL und PSD, Premierminister Nicolae Ciucă und Unterhaus-Präsident Marcel Ciolacu. 80 Senatoren stimmten für die Änderungen, 13 – die meisten von der AUR-Fraktion – enthielten sich ihrer Stimme.
Wichtig aus Sicht der Europäischen Kommission wird im Kern sein, dass nun für die Einschaltung der Behörden auch bei anonymen Hinweisgebern gemeldete Indizien eines Verstoßes gegen geltendes Gesetz ausreichen und nicht mehr „begründete“ Indizien notwendig sind. Der Kernbegriff hatte die Kommission verstimmt, da er in der Bearbeitung von Hinweisen willkürliche Auslegungen möglich mache.
Der oppositionellen USR gingen die am Dienstag verabschiedeten Änderungen am Gesetz nicht weit genug – sie werden den Reformansprüchen im PNRR nicht gerecht, kritisierte die Partei. So gewährleiste das Gesetz immer noch nicht die Sicherheit der Whistleblower, wie die Kommission verlangt.
Das Gesetz war bereits zwei Mal verabschiedet worden, zuletzt am 20. September, nachdem es Präsident Johannis – auch nach Aufrufen der Zivilgesellschaft – an das Parlament zurückverwiesen hatte.