Bukarest (ADZ) - Das Unterhaus hat am Mittwoch als letzte Parlamentskammer die Vorlage des Justizministeriums zur Novellierung des Strafrechts verabschiedet, die für den Straftatbestand des Amtsmissbrauchs keine Schwelle vorsieht und außerdem Erkenntnisse aus geheimdienstlichen Abhörmaßnahmen erneut als Beweismaterial zulässt. Über die vom Oberhaus verabschiedeten umstrittenen Änderungen wurde nicht abgestimmt, nachdem der Rechtsausschuss des Unterhauses sie am Vortag in einem präzedenzlosen Verfahren zunächst abgesegnet und anschließend zurückgenommen hatte – laut Presse auf Anordnung der Koalitionsspitzen hin. Bezüglich der Amtsmissbrauch-Schwelle, die das Verfassungsgericht (VG) wiederholt gefordert hatte, sagte der liberale Justizminister Cătălin Predoiu nun, dass die VG-Urteile „nicht alles geklärt“ hätten und der Status Quo daher vorerst vorzuziehen sei. Predoius Statement bewog USR-Chef Cătălin Drulă prompt, dem Justizminister „himmelschreiende Inkohärenz“ vorzuwerfen – noch vor einer Woche habe er das Gegenteil behauptet und für eine 50.000 Euro-Schwelle geworben. Der Minister rastete daraufhin aus und schrie vom Rednerpult herab, dass die Reformpartei „außer Kritik nichts liefern“ könne.
Die Opposition verriss zudem das fragwürdige Vorgehen des Rechtsausschusses vom Vortag – es sei geradezu „kafkaesk“ gewesen, so der Chef der „Macht der Rechten“, Ludovic Orban, während Ex-Justizminister Stelian Ion (USR) darauf verwies, dass die Novelle deswegen riskiere, für nicht verfassungskonform befunden zu werden. Die rechtsnationale AUR kündigte Verfassungsbeschwerde gegen die Strafrechtsnovelle an, verfügt allerdings im Alleingang nicht über die ausreichende Zahl von Unterschriften, um das Verfassungsgericht anzurufen.