Bukarest (ADZ) - Die Abgeordnetenkammer hat am Dienstag die geänderten Justizgesetze abermals verabschiedet, nachdem die erste Fassung zu Jahresbeginn vom Verfassungsgericht für teilweise nicht verfassungskonform befunden worden war. Die neue Version der drei Justizgesetze wandert nunmehr in den Senat, der voraussichtlich kommende Woche darüber abstimmen wird.
Auch die zweite Gesetzesnovelle wurde im Eilverfahren durchgepeitscht: Der für die Gesetze im Justizbereich zuständige „Iordache-Ausschuss“ billigte die letzten Änderungen am gleichen Morgen; kaum eine Stunde später stimmten die Abgeordneten bereits darüber ab. Die Opposition beklagte vergeblich, Novelle und Endbericht des Sonderausschusses binnen so kurzer Zeit nicht gründlich durchgehen zu können, die drei novellierten Justizgesetze wurden schließlich der Reihe nach mit den Stimmen der PSD-ALDE-UDMR-Mehrheit verabschiedet.
Einige der wichtigsten Änderungen betreffen das Staatsoberhaupt, dessen Befugnisse von der Mehrheit abermals beschnitten wurden: So hat der Präsident im Ernennungsverfahren der Richter des Obersten Gerichts fortan kein Wort mehr mitzureden, die Ernennungen nimmt ausschließlich der Hohe Magistraturrat (CSM) vor.
Die bürgerliche USR warf der Mehrheit vor, mit diesen Änderungen der heimischen Justiz „eine weitere Dosis radioaktives Polonium“ verabreicht zu haben. Die Novelle würde das Justizsystem noch mehr schwächen, „genau wie Sie es wünschen“, sagte der USR-Abgeordnete Stelian Ion, der hinzufügte, dass seine Fraktion wegen des im Eiltempo durchgeboxten Votums, das an einen „Gesetzesverstoß“ gegrenzt habe, eine Strafanzeige prüfe.
Die oppositionellen Liberalen kündigten an, dass sie auch gegen die zweite Justiznovelle Verfassungsbeschwerde einlegen werden.