Venedig-Kommission äußert sich zu Verfassungsänderung

Antonescu verspricht „Nachbesserungen“

Der Generalsekretär der Venedig-Kommission des Europarates, Thomas Markert (l.), und der Vorsitzende des mit der Verfassungsnovelle beauftragten Parlamentsausschusses, Crin Antonescu, stellten sich den Fragen der Presse. Foto: Agerpres

Bukarest (ADZ) - Die Vertreter der Venedig-Kommission des Europarates haben am Wochenende ihr Fazit bezüglich der vom Novellierungsausschuss des Parlaments beschlossenen Verfassungsänderungen bekannt gegeben.

So rügte Generalsekretär Thomas Markert den novellierten Artikel 61, anhand dessen das Parlament faktisch zur „Supermacht“ wird. Der Artikel definiert die Legislative nämlich als „oberstes Diskussions- und Entscheidungsgremium des Landes“ – womit es über den anderen Staatsgewalten stehen würde. Der Vorsitzende des Novellierungsausschusses, Crin Antonescu, sicherte Markert „Nachbesserungen“ zu – man werde wohl auf die Bezeichnung „oberstes Entscheidungsgremium“ verzichten.

Weiters beanstandeten die internationalen Rechtsexperten die vorgeschlagene Gewaltenteilung, aufgrund der das Staatsoberhaupt künftig nicht mehr zur Exekutivmacht des Landes gehören würde. Markert hob allerdings auch hervor, dass die Venedig-Kommission ansonsten nichts gegen einen „gestärkten Parlamentarismus“ einzuwenden habe. Bemängelt wurde zudem der vorgesehene Mandatsentzug bei Überläufertum der Abgeordneten sowie die überhastet erfolgte Novellierung. „Wir sind sehr froh, dass das Referendum zur Annahme der Verfassungsänderungen wohl nicht mehr in diesem Jahr stattfinden wird“, somit „haben Sie Zeit, sich die Änderungen gründlich zu überlegen“, so der Generalsekretär der Venedig-Kommission.