Bukarest (ADZ) – Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht, besser bekannt als Venedig-Kommission, empfiehlt den rumänischen Behörden die umgehende Auflösung der umstrittenen Sonderermittlungsbehörde für Justizstrafsachen (SIIJ) als „ersten Schritt in Richtung tiefgehender Justizreform sowie Wiederherstellung der Befugnisse der DNA und DIICOT“.
Der am Montag veröffentlichte 14-seitige Standpunkt erfolgt, nachdem Justizminister Stelian Ion (USR-PLUS) das Gremium Ende März infolge koalitionsinterner Querelen über die SIIJ-Auflösung sowie einer Reihe von Änderungen des einschlägigen Gesetzentwurfs der Regierung im Parlament um eine Stellungnahme ersucht hatte. Das Gutachten der Venedig-Kommission fokussiert daher auch die vom Unterhaus bereits verabschiedeten Zusatzanträge, deren Eliminierung ausdrücklich empfohlen wird. So stellte das Gremium klar, dass die vom Unterhaus abgesegnete „Superimmunität“ für Justizbeamte „weit über eine zweckmäßige Immunität hinausgeht“: Jede Art von „Unantastbarkeit einer Gruppe von Personen“ verstoße gegen das Gleichheitsprinzip – die geplante Superimmunität erwecke den Eindruck, de facto als eine Art zusätzlicher Schutz im Fall des Verdachts auf Korruptionsdelikte gedacht zu sein. Nicht dies sei das Ziel, das angestrebt werden müsse, hob die Venedig-Kommission hervor.
Das Gremium lehnte auch eine zweite umstrittene Änderung des Parlaments ab, die vorsah, dass der Justizrat (CSM) allen Ermittlungen und Anklageerhebungen gegen unter Korruptionsverdacht stehende Justizbeamte zustimmen muss – der CSM sei ein „Verwaltungsorgan“, Strafverfahren würden nicht in dessen Zuständigkeitsbereich fallen, sondern ausschließlich in jenen der Ermittlungsbehörden und Gerichte, so die Venedig-Kommission.