Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch die Verfassungsbeschwerde des Staatschefs gegen das vom Senat verabschiedete Gesetz zur „Kooperation zwischen Parlament und Regierung in europapolitischen Fragen“ zurückgewiesen. Laut neuem Gesetz legt die Legislative das Mandat des Premiers fest, sofern er zu einem EU-Gipfel delegiert wird. In seiner Beschwerde hatte Traian Băsescu beanstandet, dass die Richtlinienkompetenz in außenpolitischen Fragen laut Verfassung beim Präsidenten liegt und dieser folglich auch über die Eckpunkte eines Mandats des Premiers zu entscheiden habe. Das VG hatte bereits letzten Sommer befunden, dass die Vertretung des Landes bei EU-Gipfeln ein Prärogativ des Präsidenten ist, der den Premier jedoch zu Gipfeltreffen delegieren kann.
Das neue Urteil erläuterte VG-Präsident Augustin Zegrean: „Wenn der Premier das Land in Brüssel vertritt, benötigt er die Zustimmung des Parlaments. Der Präsident kann sich zwar ans Parlament wenden, um sein Mandat darzulegen, benötigt aber kein Votum der Legislative“.
Verfassungsrechtler sind der Meinung, dass dieser VG-Befund noch mehr Verwirrung in puncto Vertretung des Landes bei EU-Gipfeln stiftet: Er habe einen „neuen, allerdings undefiniert gebliebenen Bezug zwischen Präsident und Parlament“ im Bereich der Außenpolitik hergestellt, so der Rechtsexperte Ioan Stanomir gegenüber den Medien.