Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat den Senat am Mittwoch zur Veröffentlichung eines Beschlusses bezüglich des umstrittenen Şova-Votums verpflichtet. Die Verfassungsrichter, die über drei seitens der Präsidentschaft, der liberalen Opposition und des Obersten Magistraturrats (CSM) eingegangenen Beschwerden zu befinden hatten, gaben damit lediglich der Klage des CSM statt.
Senatschef Călin Popescu Tăriceanu verlautete danach, dass man sich dem VG-Befund „beugen“ werde, beanstandete jedoch gleichzeitig, dass die Verfassungswächter damit den „Parlaments-Usus“ ändern würden – man habe „noch nie“ negative Beschlüsse veröffentlicht. Davon unbeeindruckt erläuterte VG-Präsident Augustin Zegrean der Presse, dass das Oberhaus nun entscheiden müsse, welche Regeln oder Gesetze seinem Beschluss zugrunde liegen sollen – Verfassung, Parlamentsregelungen oder die alte, erst am Vortag geänderte Satzung. Der im Amtsblatt erschienene Beschluss könne dann beim VG entweder als gesetzes- oder verfassungswidrig angefochten werden, so Zegrean.
Der Senat hatte bekanntlich Ende März den korruptionsverdächtigen PSD-Senator Dan Şova vor der Festnahme gerettet – dem einschlägigen DNA-Antrag hatten die anwesenden Senatoren zwar mehrheitlich stattgegeben, doch erklärte die Kammerleitung das Votum danach unter Berufung auf einen Artikel der Kammersatzung für abgewiesen.