Bukarest (ADZ) - Rumäniens Verfassungsgericht (VG) hat am Donnerstag nach seinen Urteilen zur sogenannten „Big Brother“-Gesetzgebung auf die Kritik zahlreicher Sicherheitsexperten reagiert. Da die Urteilsbegründung zum Teil noch aussteht, erläuterten die neun Verfassungsrichter in einer Pressemitteilung, weshalb sie das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung sowie jenes zur Erfassung persönlicher Daten beim Erwerb einer Prepaid-Karte abgelehnt haben – nämlich wegen „unklar formulierter“ oder „lückenhafter“ Regelungen.
Laut Verfassungsgericht wurde nicht die Vorratsdatenspeicherung als solche für verfassungswidrig erklärt, sondern der Wortlaut des einschlägigen Gesetzes, da es keinerlei Garantien zum Schutz der für die Mindestdatenspeicherung vorgesehenen persönlichen Daten verankert habe. Zudem habe besagtes Gesetz den Sicherheitsstrukturen des Landes einen Datenzugang ohne richterliche Verfügung einräumen wollen.
Das letzte Tage abgeschmetterte Gesetz zur Erfassung persönlicher Daten beim Erwerb von Prepaid-Karten zerriss VG-Vorsitzender Augustin Zegrean persönlich gegenüber der Presse – nicht „das Prinzip“, sondern der Gesetzestext sei „doof“ gewesen; der Gesetzgeber habe sich nicht einmal die Mühe gemacht anzuführen, was mit den gesammelten persönlichen Daten geschehen soll, die Vorlage sei „der reinste Spott“ gewesen, so Zegrean gegenüber der Presse.